Logicshift. Zurück zur Kontaktseite
Vertraulichkeit

NDA anfordern.
Wir schicken es unterschrieben zurück.

Angaben ausfüllen, Anfrage absenden — wir bereiten das unterzeichnete NDA vor und schicken es Ihnen binnen 24 Stunden zurück.

Geheimhaltungsvereinbarung
Non-Disclosure Agreement (NDA)
Logicshift.
Ausgestellt von: LogicShift · Jungeblut Marken Digital GbR  ·  Datum: [TT.MM.JJJJ]
Offenbarende Partei
[Name des Unternehmens]
Vertreten durch: [Name, Funktion]
Adresse: [Straße, PLZ, Ort]
(nachfolgend „Offenbarende Partei")
Empfangende Partei
Jungeblut Marken Digital GbR
Tim Jungeblut & Luke Marken
Altenkirchen 7, 26160 Bad Zwischenahn
(Geschäftsbezeichnungen: Logic Shift und Vistafront · nachfolgend „LogicShift")
§1 Definition vertraulicher Informationen

(1) Als „Vertrauliche Informationen" gelten alle Informationen, Unterlagen und Daten, die eine Partei der anderen im Rahmen der Zusammenarbeit offenbart – unabhängig von der Übermittlungsform (mündlich, schriftlich, elektronisch oder anderweitig), insbesondere:

  • Geschäftspläne, Strategien und Marketingkonzepte
  • Technische Konzepte, Algorithmen und KI-Modelle
  • Kundendaten, Lieferanteninformationen und Partnerverträge
  • Finanzinformationen, Kalkulationen und Preisstrukturen
  • Alle sonstigen als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar vertraulichen Informationen

(2) Informationen gemäß § 3 sind von der Geheimhaltungspflicht ausgenommen.

§2 Geheimhaltungspflicht

(1) Jede Partei verpflichtet sich, die offenbarten Vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Zwecke der in der Präambel beschriebenen Zusammenarbeit zu verwenden.

(2) Die Empfangende Partei verpflichtet sich insbesondere:

  • Vertrauliche Informationen Dritten gegenüber nicht offenzulegen;
  • Den Zugang nach dem „Need-to-know"-Prinzip auf Mitarbeiter und Berater zu beschränken, die Kenntnis benötigen;
  • Vertrauliche Informationen durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu schützen;
  • Zugängliche Personen entsprechend zur Geheimhaltung zu verpflichten.

(3) Diese Verpflichtungen gelten auch über das Ende dieser Vereinbarung hinaus.

§3 Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht

Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:

  • zum Zeitpunkt der Offenbarung bereits öffentlich bekannt waren oder danach ohne Verschulden der Empfangenden Partei öffentlich werden;
  • der Empfangenden Partei nachweislich vor der Offenbarung bekannt waren;
  • von der Empfangenden Partei unabhängig und ohne Nutzung der Vertraulichen Informationen entwickelt wurden;
  • von einem berechtigten Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt wurden;
  • aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher/gerichtlicher Anordnung offenbart werden müssen – die Offenbarende Partei ist vorab zu informieren, soweit rechtlich zulässig.
§4 Rückgabe und Vernichtung

(1) Auf Verlangen oder nach Beendigung der Zusammenarbeit ist die Empfangende Partei verpflichtet, alle erhaltenen Vertraulichen Informationen – einschließlich Kopien und Auszüge – unverzüglich zurückzugeben oder nachweislich zu vernichten.

(2) Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, bleiben die Geheimhaltungspflichten für die betreffenden Informationen bestehen.

§5 Laufzeit und Kündigung

(1) Diese Vereinbarung tritt am [TT.MM.JJJJ] in Kraft und gilt für [z.B. 3 Jahre].

(2) Sie kann von jeder Partei mit einer Frist von vier Wochen schriftlich gekündigt werden. Die Geheimhaltungspflichten gemäß § 2 bleiben nach Beendigung für weitere fünf (5) Jahre bestehen.

§6 Vertragsstrafe

(1) Für jeden schuldhaften Verstoß verpflichtet sich die verletzende Partei zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe.

(2) Die Vertragsstrafe beträgt je Verstoß EUR 50.000,–, soweit kein höherer Schaden nachgewiesen wird. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§7 Sonstige Bestimmungen

Anwendbares Recht: Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin, sofern gesetzlich zulässig.

Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Erfordernisses.

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Vollständigkeit: Diese Vereinbarung stellt die vollständige Einigung der Parteien dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zu diesem Gegenstand.

Offenbarende Partei
[Name, Funktion]
Datum, Ort
LogicShift – Empfangende Partei
Tim Jungeblut / Luke Marken
Datum, Ort